ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Heinz Einhaus GmbH

1.Vertragsabschluss

  1. Verträge werden nur zu nachfolgenden Bedingungen abgeschlossen, auch wenn bei ständiger Geschäftsbeziehung nicht mehr ausdrücklich darauf berufen wird.
  2. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Eine Verpflichtung entsteht nur nach Maßgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung von EINHAUS. Mündliche Abschlüsse, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen, sowie telefonische Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie von EINHAUS schriftlich bestätigt werden.
  3. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit sie von EINHAUS schriftlich anerkannt worden sind. Spätestens durch die Entgegennahme von Teilleistungen erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser Verkaufsbedingungen einverstanden, auch wenn er in seinen Bestellbedingungen die Geltung abweichender Bedingungen formularmäßig ausgeschlossen hat.
  4. An sämtlichen von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen behält sich EINHAUS Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  5. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen diese AGB zugrunde, sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Preise

  1. Preisangaben verstehen sich in EURO, ausschließlich Umsatzsteuer, bezogen auf den Nettopreis.
  2. Ändern sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich, ist EINHAUS berechtigt, die Preise für solche Leistungen und Teilleistungen entsprechend zu berichtigen, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.
  3. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins um mehr als 30 Tage werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, für die Zeit des Verzuges 5 v. H über dem jeweiligen Basiszinssatz mindestens aber 9 v. H. Zinsen im Jahre berechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher nicht anerkannten Gegenansprüchen sowie die Aufrechnung mit solchen ist nicht statthaft.
  4. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann eine Vereinbarung über Ratenzahlung getroffen werden. Weitere Schritte halten wir uns offen; etwaige Kosten können dem Kunden belastet werden.
  5. Jegliche Skontogewährung setzt die Erfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Leistungen und den pünktlichen Eingang des Rechnungsbetrages an den vorgenannten Fälligkeitsdaten bei EINHAUS voraus. Anderslautende Zahlungsmethoden als die Überweisung sind vorher mit EINHAUS abzustimmen.

3. Eigentumsvorbehalt

  1. EINHAUS behält sich an allen gelieferten Waren und Leistungen das Eigentum vor, bis der Abnehmer der gesamten, auch der künftig erst entstehenden, Verbindlichkeiten – gleich aus welchen Rechtsgründen – aus der Geschäftsverbindung mit getilgt hat.
  2. Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden nach akzeptierter Lieferung beim Kunden an EINHAUS abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von EINHAUS nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware oder Leistung. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der Leistung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder Leistung ist der Auftraggeber nicht berechtigt.
  3. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand bzw. die Leistung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei einer Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte Hand hat er EINHAUS unverzüglich davon zu benachrichtigen.
  4. Der Auftraggeber hat EINHAUS auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware oder Leistung über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

4. Lieferfrist

  1. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, soweit nicht anders vereinbart.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von EINHAUS liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn gleiche Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
  4. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so werden ihm, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk oder bei EINHAUS mindestens jedoch 5 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
  5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.

5. Gefahrübergang und Entgegennahme

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware oder Leistungen auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder EINHAUS noch andere Leistungen z.B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
  2. EINHAUS hat das Recht, die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken auf Kosten des Auftraggebers zu versichern.
  3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Auftraggeber über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 6 dieser AGB entgegenzunehmen.
  4. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann EINHAUS die Annahme verweigern.

6. Haftung für Mängel der Lieferung und Leistung

Der Auftraggeber hat die Waren und Leistungen unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens 1 Woche nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung zu rügen. Diese Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. Weitergehende Leistungen die auf Basis von EINHAUS-Leistungen aufbauen und offensichtliche Fehler beinhalten müssen eingestellt werden und schriftlich gerügt werden.

Für Mängel der Lieferung und Leistung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet EINHAUS unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt 8, dieser AGB wie folgt:

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen und nach Wahl von EINHAUS auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten, bei Mehrschichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten, seit Gefahrübergang infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen.

Die Feststellung solcher Mängel ist EINHAUS:

  1. unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von EINHAUS. Ausgenommen sind Verschleißteile, außer bei zugesicherten Eigenschaften und Standzeiten.
  2. Zur Vornahme aller von EINHAUS nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen bzw. Ersatzleistungen hat der Auftraggeber nach Verständigung der EINHAUS die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist EINHAUS von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei EINHAUS sofort zu verständigen ist, oder wenn EINHAUS mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von EINHAUS Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
  3. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung oder Ersatzleistungen entstandenen Kosten trägt EINHAUS – insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angefallenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigender weise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Mitarbeiter. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
  4. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate; sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder die Leistung.
  5. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäße ohne vorherige Genehmigung von EINHAUS vorgenommene Änderungen oder Bearbeitungsschritte wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
  6. Die Maximalhaftung für die Summe aller Haftungen einschließlich Nachbesserungskosten und Vertragsstrafen im Falle von Zeitüberschreitungen und/oder Nichterreichen von Verfahrensgarantien beträgt 5 v.H. des jeweiligen Lieferauftragswertes. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Haftung von EINHAUS für die Materialgewährleistung und für die absoluten Verfahrensgarantie-Parameter. Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie, z.B. entgangener Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall mit Ausnahme von Schäden, die durch eine Versicherung gedeckt sind, ist ausgeschlossen.
  7. Ausgeschlossen sind Folgeschäden an Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, seiner Beschäftigten oder sonstigen Personen.
  8. Voraussetzung der Haftung ist die Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  9. Bei Ware, die vereinbarungsgemäß als Sekundärware verkauft worden ist, stehen dem Abnehmer keine Ansprüche wegen etwaiger Qualitätsmängel zu.

7. Haftung für Nebenpflichten

  1. Wenn durch Verschulden von EINHAUS der gelieferte Gegenstand oder die Leistung vom Auftraggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggeber die Regelung der Abschnitte 6 und 8.

8. Recht des Auftraggebers auf Rücktritt und sonstige Haftung von EINHAUS

  1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn EINHAUS die gesamte Leistung vor Gefahrübertragung endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen von EINHAUS. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände und Leistungen die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung oder Leistung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern.
  2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Auftraggeber EINHAUS eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme dieser Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
  3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Auftraggebers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
  4. Der Auftraggeber hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn EINHAUS eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung bezüglich eines von ihm zu vertretenen Mangels im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung durch EINHAUS.
  5. Ausgeschlossen sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter und in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständern gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind abzusichern.

9. Recht von EINHAUS auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnittes 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von EINHAUS erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Sofern dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht EINHAUS das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will EINHAUS vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Auftraggeber eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

10. Datenschutz

  1. EINHAUS ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  2. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von EINHAUS, Bingen am Rhein.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von EINHAUS zuständig ist. EINHAUS ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen EU-Kaufrechts.


Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen wir Ihnen ebenfalls als pdf-Datei zur Verfügung.

+49  67 21  96 93 0

info@einhaus-gmbh.de